Seit 1.4.2017 muss Ihre elektronische Registrierkasse mit einer zusätzlichen Sicherheitseinrichtung ausgestattet sein, die einen Manipulationsschutz garantiert. Wenn Sie den Manipulationsschutz noch nicht installieren konnten, diesen aber nachweislich bereits vor Miete März bestellt haben, und die Registrierkasse ansonsten allen Anforderungen entspricht, bleiben Sie weiterhin straffrei.
Nachdem der Manipulationsschutz vom Anbieter installiert und der Startbeleg ausgedruckt wurde, ich allerdings eine unverzügliche Anmeldung der Registrierkasse beim Finanzamt durchzuführen und der Startbeleg zu überprüfen. Bitte kontaktieren Sie gegebenenfalls Ihren Steuerberater.
Wer bislang noch keiner Registrierkassenpflicht unterlag, hat nach Eintritt der Verpflichtung für die Inbetriebnahme nach dem 1.4.2017 nur maximal eine Woche Zeit.