Splitter
Spaltung von Genossenschaften ab 2019 möglich Mit Genossenschaftsspaltungsgesetz (GenSpaltG) hat der Gesetzgeber den bislang bestehenden Nachteil der Genossenschaften im Vergleich zu Kapitalgesellschaften beseitigt. Das neue Gesetz ist auf Spaltungen von Genossenschaften anzuwenden, bei denen der Beschluss bzw die vertragliche Vereinbarung der Spaltung ab dem 1.1.2019 erfolgt. Inhaltlich orientiert sich das GenSpaltG eng am bestehenden SpaltG.Read more about Splitter[…]