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1.       Änderung des Gesetzes über die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge

Mit dieser Änderung des PLABG wurde nun die Rechtsansicht des VfGH hergestellt. Der Österreichischen Gesundheitskasse wurde nun wieder die Kompetenz für eine Sozialversicherungsprüfung eingeräumt (§ 41a ASVG). Gemeinsam mit einer Sozialversicherungsprüfung der ÖGK ist jedenfalls eine Lohnsteuerprüfung sowie eine Kommunalsteuerprüfung zu verbinden. Den Prüfungsauftrag hierfür erteilt die ÖGK. Der Prüfdienst des Finanzamts wurde auf Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge (PLB) abgeändert (bisher PLAB). Die neuen Bestimmungen treten mit 1.7.2020 in Kraft.

2.       Dienstautos – Änderung der Sachbezugswerteverordnung

Firmenautos, für die bereits vor dem 1.4.2020 ein gültiger Kauf- oder Leasingvertrag abgeschlossen wurde und die aufgrund der Corona-Krise noch nicht zugelassen werden konnten, wurde kurzfristig folgende Übergangsbestimmung in die Sachbezugswerte-VO aufgenommen. Bei Erstzulassung dieser Firmen-Kfz bis zum 30.5.2020 kann weiterhin der bis zum 31.3.2020 geltende (niedrige) Sachbezugswert für die Privatnutzung des Firmenautos angewendet werden.

3.        Covid-19 Prämie steuerfrei

Vom BMF wurde klargestellt, dass die steuer- und SV-freien Corona-Zulagen und Bonuszahlungen bis zu € 3.000 allen Arbeitnehmern, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehen, gewährt werden können. Es gibt dabei keine Einschränkungen auf Branchen oder systemrelevante Tätigkeiten.