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Registrierkasse – Jahresendbeleg 2017: was ist zu tun bis zum 15.2.2018?

Seit 1.4.2017 ist die manipulationssichere Registrierkasse in Betrieb. Die Sicherheitseinrichtung und die Kasse waren bei Inbetriebnahme beim Finanzamt anzumelden. Mit Hilfe des auf dem sogenannten „Startbeleg“ (der erste Beleg nach Umrüstung der Kasse) aufgedruckten QR-Codes wurde über die BMF Belegcheck-App nach Eingabe des individuellen Authentifizierungscodes der Startbeleg geprüft. Mit Erscheinen des grünen Häkchens war die Ordnungsmäßigkeit dokumentiert.

Zum 31.12.2017 ist nun erstmalig ein Jahresbeleg auszudrucken und ebenfalls mit dieser Handy-App zu prüfen. Der Dezember-Monatsbeleg ist gleichzeitig der Jahresbeleg. Für Unternehmer gilt es daher nach dem letzten getätigten Umsatz bis zum 31.12.2017 den Jahresbeleg herzustellen und den Ausdruck sieben Jahre aufzubewahren. Nicht zu vergessen ist die Sicherung auf einen externen Datenträger! Für die Prüfung des Jahresendbeleges ist bis zum 15.2.2018 Zeit. Für Webservice-basierte Registrierkassen werden diese Schritte großteils automatisiert durchgeführt.

Gemäß § 8 Abs. 3 der Registrierkassensicherheitsverordnung ist mit Ablauf jedes Kalenderjahres der Monatsbeleg, der den Zählerstand zum Jahresende enthält (Jahresbeleg), auszudrucken, zu prüfen und gemäß § 132 BAO aufzubewahren.

Die diesbezügliche Information des BMF finden Sie unter nachstehendem Link:

https://www.bmf.gv.at/steuern/selbststaendige-unternehmer/Erinnerung_zur_Registrierkassenpflicht.html

Bei technischen Fragen im Zusammenhang mit der Erstellung eines Jahresbelegs wenden Sie sich bitte an Ihren jeweiligen Registrierkassenhersteller.