Splitter
· Abgaben- und Beitragsstundung bis Ende Juni 2021 verlängert Für laufende Abgabenstundungen wurde die Frist vom 31.3.2021 „automatisch“ bis 30.6.2021 ausgedehnt. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich. Für Abgaben, die zwischen 15.3.2020 und 30.6.2021 fällig sind, werden keine Stundungszinsen und Säumniszuschläge verrechnet. Für noch verbliebene Abgabenrückstände sieht das COVID-19-Ratenzahlungskonzept folgendes vor: In Phase 1 zwischenRead more about Splitter[…]