Änderung der Gastgewerbepauschalierung
In der KlientenInfo 3/2020 haben wir über die damals noch im Entwurf vorgelegene Änderung der Gastgewerbepauschalierungsverordnung des BMF berichtet. Nach Begutachtung wurde diese Änderung der Verordnung noch erweitert. Die vorgesehene Einschränkung, wonach die Pauschalierungsverordnung nur auf Betriebe mit mindestens zehn Sitzplätzen in geschlossenen Räumlichkeiten angewendet werden sollte, ist in der Endfassung der Novelle entfallen. DaherRead more about Änderung der Gastgewerbepauschalierung[…]