AKTUELLE JUDIKATUR
BFG: Körperschaftsteuer-Zuschlag bei ungenügender Empfängernennung auch im Betrugsfall Die Finanzverwaltung kann vom Steuerpflichtigen die genaue Benennung des Empfängers von betrieblich veranlassten Aufwendungen (insbesondere zB Provisionen) verlangen. Gelingt diese Empfängernennung nicht im erforderlichen Ausmaß, so wird der Betriebsausgabenabzug gestrichen und juristische Personen müssen überdies einen Zuschlag zur Körperschaftsteuer von 25% entrichten. Im BFG-Urteil wird erneut aufRead more about AKTUELLE JUDIKATUR[…]