Änderungen in der Sozialversicherung 2024
Die Einbeziehung der geringfügig Beschäftigten in die Arbeitslosenversicherung sowie die Neuregelungen bei Altersteilzeit, Anhebung des Regelpensionsalters für Frauen und die Senkung der Pensionsversicherungsbeiträge für erwerbstätige Pensionisten stehen diesmal im Vordergrund. Einbeziehung der geringfügig Beschäftigten in die Arbeitslosenversicherung Der Arbeitslosenversicherungsbeitrag wird mit 1.1.2024 auf 5,9% (bisher 6%), für Lehrlinge auf 2,3% (bisher 2,4%) gesenkt. Im GegenzugRead more about Änderungen in der Sozialversicherung 2024[…]