LAST MINUTE – 31.12.2020
Spenden In der Vorweihnachtszeit wird ja traditionell viel gespendet. Spenden an begünstigte Spendenempfänger sind grundsätzlich bis zu 10% des laufenden Gewinnes bzw. bis zu 10% des laufenden Jahreseinkommens als Betriebsausgabe/Sonderausgabe steuerlich absetzbar. Laut Initiativantrag zum COVID-19-StMG soll aber bei der Veranlagung 2020 und 2021 alternativ auf die höheren Werte aus der Veranlagung 2019 abgestellt werdenRead more about LAST MINUTE – 31.12.2020[…]