Arbeitnehmerveranlagung – holen Sie sich Ihr Geld vom Finanzamt
1. Arbeitnehmerveranlagung – holen Sie sich Ihr Geld vom Finanzamt Grundsätzlich sind bei der sogenannten „ARBEITNEHMERVERANLAGUNG“ drei Möglichkeiten zu unterscheiden: I. Pflichtveranlagung Als Lohnsteuerpflichtiger sind Sie dann zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung (E1) verpflichtet, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen mehr als € 12.000 beträgt und Sie Einkünfte aus einer Nebentätigkeit von mehr als € 730 undRead more about Arbeitnehmerveranlagung – holen Sie sich Ihr Geld vom Finanzamt[…]