Arbeitnehmerveranlagung – holen Sie sich Ihr Geld vom Finanzamt

Arbeitnehmerveranlagung – holen Sie sich Ihr Geld vom Finanzamt

1. Arbeitnehmerveranlagung – holen Sie sich Ihr Geld vom Finanzamt Grundsätzlich sind bei der sogenannten „ARBEITNEHMERVERANLAGUNG“ drei Möglichkeiten zu unterscheiden: I. Pflichtveranlagung Als Lohnsteuerpflichtiger sind Sie dann zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung (E1) verpflichtet, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen mehr als € 12.000 beträgt und Sie Einkünfte aus einer Nebentätigkeit von mehr als € 730 undRead more about Arbeitnehmerveranlagung – holen Sie sich Ihr Geld vom Finanzamt[…]

So holen Sie sich ihr Geld vom Finanzamt zurück

So holen Sie sich ihr Geld vom Finanzamt zurück

Spätestens ab März, wenn die Lohnzettel von den Dienstgebern an das Finanzamt übermittelt wurden, stellen sich Steuerpflichtige die Frage, bekomme ich Geld vom Finanzamt zurück? Wie Sie Ihr Geld bekommen können, lesen Sie hier. Grundsätzlich sind bei der sogenannten „ARBEITNEHMERVERANLAGUNG“ drei Möglichkeiten zu unterscheiden: 1. Pflichtveranlagung (E1) Als lohnsteuerpflichtiger Dienstnehmer sind Sie dann zur AbgabeRead more about So holen Sie sich ihr Geld vom Finanzamt zurück[…]

Bis wann muss die Steuererklärung 2016 eingereicht werden?

Bis wann muss die Steuererklärung 2016 eingereicht werden?

Der Termin für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2016 (Pflichtveranlagung) ist heuer Dienstag, der 2.5.2017 (für Online-Erklärungen der 30.6.2017). Steuerpflichtige, die durch einen Steuerberater vertreten sind, haben es besonders gut: für sie gilt für die Steuererklärungen 2016 grundsätzlich eine generelle Fristverlängerung maximal bis 31.3.2018 bzw 30.4.2018, wobei zu beachten ist, dass für Steuernachzahlungen bzw –guthaben abRead more about Bis wann muss die Steuererklärung 2016 eingereicht werden?[…]

Jahresabschluss & Steuererklärung

Jahresabschluss & Steuererklärung

Wir erstellen Ihren Jahresabschluss (für Betriebe oder Selbständige) oder Ihre Überschussrechnung (für Vermietungen), sowie Ihre Steuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Sachverhalte und steueroptimalen Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen und Wahlrechte.