LOCKDOWN – UMSATZERSATZ
Aufgrund der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung müssen Betriebe bestimmter Branchen seit 3.11.2020 geschlossen bleiben. Um den Umsatzausfall durch den „Lockdown light“ zu kompensieren, können direkt betroffene Unternehmen um den Ersatz von 80% des Vorjahrsumsatzes für November 2019 ansuchen. Dies gilt auch für die von der COVID-19-Notmaßnahmenverordnung im Zeitraum 17.11. bis 6.12.2020 (2. Lockdown) direkt betroffenen Dienstleistungsunternehmen, die körpernaheRead more about LOCKDOWN – UMSATZERSATZ[…]