Änderungen bei Grund und Boden
Änderung der Grundstückswertverordnung (GrWV) Ausgelöst durch ein VwGH-Erkenntnis wurde in die GrWV Regelungen aufgenommen, wie der Grundstückswert eines Baurechtes als Mindestbemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer zu ermitteln ist. Der Grundwert des Baurechts wird aus dem Grundwert des Grundstücks wie folgt abgeleitet: a) Beträgt die Dauer des Baurechts im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld noch 50 Jahre oderRead more about Änderungen bei Grund und Boden[…]