Vorsteuerrückerstattungen – Termine
1. Vorsteuerrückerstattung in / durch Drittländer bis 30.6.2017 Die Frist für die Erstattung von Vorsteuern in Drittländern endet am 30.6.2017 (Achtung Fallfrist). Die Verfahren sind je nach Land durchaus unterschiedlich. Fest steht, dass in Österreich der Antrag auf Rückerstattung der österreichischen Vorsteuern 2016 von ausländischen Unternehmern, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, bis 30.6.2017Read more about Vorsteuerrückerstattungen – Termine[…]