Highlights aus dem Wartungserlass der KStR
Im Wartungserlass wurden im Wesentlichen die gesetzlichen Änderungen und die Judikatur der letzten drei Jahre eingearbeitet. Besonders hervorzuheben sind die folgenden Aussagen: Rz 82: Jede Mitunternehmerbeteiligung einer Körperschaft öffentlichen Rechts stellt einen eigenständigen Betrieb gewerblicher Art dar. Zwischen den einzelnen Betrieben gewerblicher Art und damit auch den Mitunternehmerbeteiligungen kann kein Ergebnisausgleich vorgenommen werden. RzRead more about Highlights aus dem Wartungserlass der KStR[…]