Aktuelles zum neuen Investitionsfreibetrag
Aus ökologischen Gründen steht auch für die Umstellung auf klimafreundliche Heizsysteme rückwirkend ab 1.1.2023 der erhöhte IFB von 15% zu. Alle bevorzugten Wirtschaftsgüter sind nun in der vorliegenden Verordnung aufgelistet. Klarstellungen durch den EStR-Wartungserlass 2023 Den Investitionsfreibetrag (IFB) gibt es für Anschaffungen oder Herstellungen ab dem 1.1.2023. Auch bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr 2022/2023 kann fürRead more about Aktuelles zum neuen Investitionsfreibetrag[…]