Steuertipps für Arbeitnehmer
WERBUNGSKOSTEN NOCH VOR DEM 31.12.2023 BEZAHLEN Werbungskosten müssen bis zum 31.12.2023 bezahlt werden, damit sie 2023 noch von der Steuer ab-gesetzt werden können. Denken Sie dabei insbesondere an Fortbildungskosten (Seminare, Kurse, Schulungen, etc., samt allen damit verbundenen Nebenkosten wie Reisekosten und Verpflegungs-mehraufwand), Familienheimfahrten, Kosten für eine doppelte Haushaltsführung, Telefonspesen, Fachliteratur, beruflich veranlasste Mitgliedsbeiträge etc. AuchRead more about Steuertipps für Arbeitnehmer[…]