Splitter
1. Kammerumlage 1 – Senkung ab 1.1.2019 Mit 1.1.2019 ist die KU 1 zweifach gesenkt worden. Von der Bemessungsgrundlage ausgenommen sind nunmehr die Vorsteuern bzw Erwerbsteuern von Investitionen in das ertragsteuerliche Anlagevermögen (einschließlich geringwertige Wirtschaftsgüter). Andererseits wurde der Hebesatz von bisher fix 0,3 % auf einen gestaffelten Satz gesenkt. Bemessungsgrundlage Staffel bis € 3 MioRead more about Splitter[…]