Das Aktienrechts-Änderungsgesetz 2019
Durch das AktRÄG 2019 wurden zwei Bereiche des AktG novelliert. Einerseits wurden neue Vorschriften für börsennotierte Gesellschaften eingefügt und andererseits wurden die Bestimmungen betreffend das Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses abgeändert. 1. Neuerungen für börsennotierte Aktiengesellschaften Mit einem Teil der neuen Bestimmungen ist eine stärkere Einbindung der Aktionäre in die Entlohnung des ManagementsRead more about Das Aktienrechts-Änderungsgesetz 2019[…]