Sachbezug Arbeitsplatznahe Dienstwohnungen

Sachbezug Arbeitsplatznahe Dienstwohnungen

Für arbeitsplatznahe Dienstwohnungen war bis zu einer Größe bis 30 m2 kein Sachbezug bzw. bei einer Größe von über 30 m2 bis 40 m2 ein um 35 % verminderter Sachbezug anzusetzen, wenn die rasche Verfügbarkeit des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz nach der Natur des Dienstverhältnisses im besonderen Interesse des Arbeitgebers liegt. Aufgrund einer Änderung der SachbezugswerteverordnungRead more about Sachbezug Arbeitsplatznahe Dienstwohnungen[…]