Verlustrücktrag und Steuererklärungen 2019
Mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 wurde – wie wir bereits in der Sonder-KlientenInfo vom Juli 2020 berichtet haben – die Möglichkeit geschaffen, nicht ausgleichsfähige negative betriebliche Einkünfte des Veranlagungszeitraumes 2020 bis maximal € 5 Mio, auf Antrag auf die Veranlagung 2019 und unter bestimmten Umständen auf die Veranlagung 2018 rückzutragen und mit den positiven Einkünften dieserRead more about Verlustrücktrag und Steuererklärungen 2019[…]