Last Minute – 31.12.2023
Tipp: Versenden Sie an alle AN eine entsprechende Aufforderung zum Jahresende.
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Lohnsteuerpflichtige Einkünfte werden meistens nach Ablauf des Kalenderjahres „veranlagt“, das heißt vom Finanzamt in einem Einkommensteuerbescheid erfasst, wobei die Steuer neu berechnet und der während des Jahres einbehaltenen Lohnsteuer gegenübergestellt wird. Die Veranlagung erfolgt entweder freiwillig (Antragsveranlagung) oder zwingend (Pflichtveranlagung). Weiters gibt es auch noch die antragslose Veranlagung. Pflichtveranlagung Für Lohnsteuerpflichtige besteht nur unter besonderenRead more about ARBEITNEHMERVERANLAGUNG 2022[…]
Durch den Wartungserlass 2022 zu den Lohnsteuerrichtlinien 2002 wurden die im abgelaufenen Jahr ergangenen Judikate und Erlässe in die Lohnsteuerrichtlinien eingearbeitet. Wir stellen hier eine Auswahl der uns wesentlich erscheinenden Änderungen vor. Sachbezug für das Aufladen eines Elektro-Autos: Wird ein arbeitgebereigenes Elektro-Kfz dem Arbeitnehmer auch für dessen private Fahrten überlassen (Dienstfahrzeug), dann gilt ab 2023:Read more about LOHNSTEUERRICHTLINIEN – ÄNDERUNGEN 2023[…]