Sozialrechtliche Änderungen durch das Budgetbegleitgesetz 2017/2018
Das Budgetbegleitgesetz 2017/2018 sieht in seinem sozialrechtlichen Teil diverse Erleichterungen oder auch Verschärfungen von Zugangsvoraussetzungen vor. Die für die Praxis wichtigsten Neuerungen treten grundsätzlich mit 1.1.2019 in Kraft und sind im Wesentlichen wie folgt: Monatliche Beitragsgrundlagenmeldung ab 1.1.2019: Die Frist für die Vorlage der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung endet im Regelfall am 15. des Folgemonats. Davon ausgenommenRead more about Sozialrechtliche Änderungen durch das Budgetbegleitgesetz 2017/2018[…]